Grenzüberschreitende Steuergestaltungen DAC6-konform managen
Die DAC6-Richtlinie (EU) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU zu der Regelungen über eine Mitteilungspflicht für Intermediäre und Steuerpflichtige bei bestimmten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. In Deutschland wurde die Richtlinie mit Einführung der Paragraphen 138d-138k der Abgabenordung zum 01.01.2020 umgesetzt. Eine Meldepflicht besteht seit Juli 2020. Hier finden Sie alle Informationen sowie unsere Dienstleistungen rund um DAC6.
Hintergrund dieser Regelungen ist es, die Finanzverwaltung über die Umsetzung von Steuergestaltungen, die missbräuchlich sein können, frühzeitig in Kenntnis zu setzen.
Dr. Michael Vituschek
- Steuerberater
- Fachberater für internationales Steuerrecht
- Partner
Sprachen: Englisch
michael.vituschek@falk-co.deWerdegang
- 1995 Abschluss als Diplom-Kaufmann an der Universität Mannheim
- 2002 FALK, Heidelberg
- 2003 Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Mannheim
- 2004 Steuerberaterexamen
- 2010 Fachberater für Internationales Steuerrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
- Internationales Steuerrecht
- Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge
- Umstrukturierungen
- Investmentsteuerrecht
- Immobilientransaktionen
Branchenschwerpunkte
- IT
- Handel
- Automobilzulieferer
- Pharma
- Immobilien
Nebenberufliche Tätigkeiten und Mitgliedschaften
- Dozent an der DHBW Mannheim
Veröffentlichungen
- Mit-Autor Handbuch der Familienunternehmen, Loseblatt, Otto-Schmidt-Verlag
- Mit-Autor "e Kommentar AStG"
Hinweisgebersystem/Interne Meldestelle
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